Ich war gestern und heute in verschiedenen Supermärkten und bei Rossmann (yay! ) Da hat niemand wegen meinen mit Sternen bedruckten Einwegmasken gemeckert.
Ich war gestern und heute in verschiedenen Supermärkten und bei Rossmann (yay! ) Da hat niemand wegen meinen mit Sternen bedruckten Einwegmasken gemeckert.
TEAM
#Signaturen sind ausgeblendet
#Cancel the VAR
@PiMi: Abholen müsstest doch sowieso du sie. Ggf. würdest du sie doch z. B. auch für die Besuche bei ihm nutzen, oder?
FFP2-Masken stellt das Pflegeheim auch für Besucher. Aber die kann man ja auch nicht wochenlang tragen
Und ab Montag sind die ja auch in NRW fast überall Vorschrift und für "Normalsterbliche" doch recht teuer So würden mich sechs Stück 2 Euro kosten.
@ bauknecht
So dachte ich auch. Jetzt muß ich am WE nur daran denken, seinen Personalausweis einzustecken. Glücklicherweise hat das Pflegeheim direkt nebenan eine "eigene" Apotheke. Also hoffe ich mal, dass die da nicht ausgeräumt sind
"Your body is not a temple, it's an amusement park. Enjoy the ride." - Anthony Michael Bourdain
Geht NRW den Bayern-Weg und erlaubt keine OP-Masken, sondern nur FFP2? Das hatte ich gar nicht mitbekommen.
Beides
Aber beim Laschet kann es sich ja stündlich ändern
"Your body is not a temple, it's an amusement park. Enjoy the ride." - Anthony Michael Bourdain
Nur weil die Maskenanschreiben über die Kassen ausgegeben werden, sind sie nicht aus Kassenbeiträgen finanziert, sondern aus Steuergeldern.
Ich würde glaube ich in einer vergleichbaren Situation die Masken auch abholen, aber nicht selbst verwenden, sondern versuchen, die jemandem zukommen zu lassen, der sich FFP2 nicht selbst kaufen kann
Ganz toll wieder, überall etwas anders:
In Hessen sind in Arztpraxen wohl noch Alltagsmasken erlaubt und die Regelungen gelten schon ab morgen (23.1.)::
https://soziales.hessen.de/gesundhei...agen%20werden?Ab dem 23.01.2021 gilt, dass aufgrund der höheren Schutzwirkung medizinische Masken
- in Publikumsbereichen des Groß- und Einzelhandels, weiteren Ladengeschäften, Poststellen, Banken, Sparkassen, Tankstellen, Wäschereien und ähnlichen Einrichtungen
- in Fahrzeugen des öffentlichen Personennah- und fernverkehrs, weiteren Verkehrsmitteln, auf Bahnsteigen, an Haltstellen und in Zugangs-und Stationsgebäuden
- bei Zusammenkünften von Glaubensgemeinschaften zur gemeinschaftlichen Religionsausübung sowie Trauerfeierlichkeiten und Bestattungen in geschlossenen Räumen