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  1. #1
    When we were kings Avatar von *Blue*
    Ort: Behind the wheel

    Das neue Einbürgerungsgesetz

    offiziell heisst es:


    Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts

    hier kann man es nachlesen, was im Moment geplant ist

    da es im Nachbarthread gerade speziell ums Doppelwahlrecht geht - das ist für mich klar Thema des Threads

    aber nicht nur.
    auch Vor- und Nachteile der Verkürzung der Wartezeit usw.

    "Don't you еver dare to wear my Depeche Mode T-shirt"
    There are 10 types of people in the world:
    Those who understand binary, and those who don't.


  2. #2
    Hab mal den Entwurf durchgelesen.

    Besonders interessant finde ich die Passage:
    In Anerkennung ihrer Lebensleistung wird Angehörigen der sogenannten Gastarbeitergeneration die Einbürgerung erleichtert, indem das nachzuweisende Sprachniveau auf mündliche Kenntnisse beschränkt und ein Einbürgerungstest nicht mehr verlangt wird.

    Da wäre erst mal die Frage zu klären, über welchen Zeitraum sich die sogenannte Gastarbeitergeneration eigentlich erstreckt. Und wie man feststellt, dass sich jemand ernsthaft um den Erwerb von Sprachkenntnissen (im Text wird die Stufe B 1 genannt) bemüht, es aber nicht schafft und trotzdem eingebürgert werden soll.
    Ich bin sicher nicht der einzige hier, der Leute kennt, die schon zig Jahre hier wohnen, mit denen man sich aber nicht vernünftig unterhalten kann, weil sie nur radebrechen. Solchen Leuten wird man doch hoffentlich nicht die deutsche Staatsbürgerschaft geben.

  3. #3
    Zitat Zitat von beautiful.south Beitrag anzeigen
    Da wäre erst mal die Frage zu klären, über welchen Zeitraum sich die sogenannte Gastarbeitergeneration eigentlich erstreckt. Und wie man feststellt, dass sich jemand ernsthaft um den Erwerb von Sprachkenntnissen (im Text wird die Stufe B 1 genannt) bemüht, es aber nicht schafft und trotzdem eingebürgert werden soll.
    Genaueres steht auf Seite 18 des Dokuments: Die Gastarbeiter-Regelung "findet auf Ausländer Anwendung, die auf Grund eines Abkommens zur Anwerbung und Vermittlung von Arbeitskräften bis zum 30. Juni 1974 in die Bundesrepublik Deutschland oder als Vertragsarbeitnehmer bis zum 13. Juni 1990 in die ehemalige Deutsche Demokratische Republik eingereist sind"

    Der Nachweis über den Versuch des Erwerbs von deutschen Sprachkenntnissen auf der Stufe B1 ist eine zusätzliche Härtefallklausel, die die Gastarbeitergeneration (bis 1974/1990) mit dieser Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts gar nicht betreffen soll. Es soll "nur" die Verständigung in deutscher Sprache im Alltagsleben ohne nennenswerte Probleme möglich sein, damit Gastarbeiterinnen eingebürgert werden können. Ich denke mal, "Guten Tag", "Ja", "Nein", "Bitte", "Danke", "Auf Wiedersehen" wird da ausreichen. Die Härtfallklausel gilt für andere Personengruppen, die nicht zu dieser Gastarbeitergeneration gehören.

  4. #4
    Zitat Zitat von Descartes Beitrag anzeigen
    Genaueres steht auf Seite 18 des Dokuments: Die Gastarbeiter-Regelung "findet auf Ausländer Anwendung, die auf Grund eines Abkommens zur Anwerbung und Vermittlung von Arbeitskräften bis zum 30. Juni 1974 in die Bundesrepublik Deutschland oder als Vertragsarbeitnehmer bis zum 13. Juni 1990 in die ehemalige Deutsche Demokratische Republik eingereist sind"

    Der Nachweis über den Versuch des Erwerbs von deutschen Sprachkenntnissen auf der Stufe B1 ist eine zusätzliche Härtefallklausel, die die Gastarbeitergeneration (bis 1974/1990) mit dieser Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts gar nicht betreffen soll. Es soll "nur" die Verständigung in deutscher Sprache im Alltagsleben ohne nennenswerte Probleme möglich sein, damit Gastarbeiterinnen eingebürgert werden können. Ich denke mal, "Guten Tag", "Ja", "Nein", "Bitte", "Danke", "Auf Wiedersehen" wird da ausreichen. Die Härtfallklausel gilt für andere Personengruppen, die nicht zu dieser Gastarbeitergeneration gehören.
    Ich hoffe, da denkst du falsch. Der Fall, mit dem ich es just heute wieder zu tun hatte, den ich aber schon seit Ende der 1990er kenne, kann sicher das alles sagen. Aber darüber hinaus habe ich ihn halt wieder nicht richtig verstanden. Es gipfelte in meiner Aussage: "Lern doch endlich mal vernünftig deutsch!"
    Dass ich jetzt hier in diesem Thread poste, liegt sicher an diesem frischen Eindruck, der sich aber, wie erwähnt wie ein roter Faden über viele Jahre hinzieht. Würde so einer die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen, wäre meine Meinung dazu, man verteile sie wie Lutschbonbons an alle und jeden.

  5. #5
    When we were kings Avatar von *Blue*
    Ort: Behind the wheel
    zu den Kriterien der Einbürgerung - da weiss ich gar nicht genau, was ich jeweils von halten soll.

    ich seh die Doppelstaatsbürgerschaft als problematisch.
    denn wie eben im anderen Thread beschrieben, bedeutet das Doppelwahlrecht und damit Doppeleinflussnahme.

    und das könnte man ausschließen.
    sieht das Gesetz meines Wissens aber nicht vor.


    aber mir erschließt sich insgesamt nicht, warum die doppelte Staatsbürgerschaft, die man immer abgelehnt hat, jetzt plötzlich gar kein Problem mehr sein soll



    PS: ich hätte auch nix gegen, wenn Leute mit dt. Staatsbürgerschaft alle paar Jahre einen Test machen müssten, um diese zu behalten: deutsch und ein bisschen was über den Staat -
    denn ich versteh im TV immer weniger und sehe bei vielen Trash-Promis krasse Probleme beim Lesen - also bei Deutschen

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  6. #6
    Eine andere Problematik durch eine doppelte Staatsbürgerschaft, auch wenn sie natürlich die meisten nicht betreffen wird:

    https://www.deutschlandfunkkultur.de...pelte-100.html
    Hier am Beispiel Deniz Yücel. Dazu damals ein Kommentar von Seyran Ates
    Nach Auffassung der Anwältin und Menschenrechtsexpertin Seyran Ates musste „Welt“-Korrespondent Deniz Yücel damit rechnen, in der Türkei inhaftiert zu werden. Gründe seien Yücels doppelte Staatsangehörigkeit und dessen kritische Berichterstattung über die Kurdenproblematik in der Türkei.


    Oder hier:
    https://www.zeit.de/gesellschaft/201...erung-konsulat
    In der Türkei sitzen nach Informationen der Tagesschau 44 deutsche Staatsbürger in Haft. Die wenigsten von ihnen haben so viel Aufmerksamkeit erfahren wie der inhaftierte Welt-Korrespondent Deniz Yücel oder die Übersetzerin Meşale Tolu. Wegen ihrer doppelten Staatsbürgerschaft haben viele Verhaftete keinen Anspruch auf eine Betreuung durch das Deutsche Konsulat.

  7. #7
    Zitat Zitat von beautiful.south Beitrag anzeigen

    Oder hier:
    https://www.zeit.de/gesellschaft/201...erung-konsulat
    Wegen ihrer doppelten Staatsbürgerschaft haben viele Verhaftete keinen Anspruch auf eine Betreuung durch das Deutsche Konsulat.[/I]
    Was ich wiederum, auch als Gegner der doppelten Staatsbürgerschaft, für falsch halte.
    Solange jemand unsere Staatsbürgerschaft besitzt, egal neben wievielen weiteren, sollte er auch Anspruch auf Betreuung durch unsere Konsulate haben.
    Das ist mal wieder typisch für diesen unausgegorenen Zustand durch mehrfache Staatszugehörigkeiten.
    Finde ich armselig, den Menschen hier den deutschen Pass nachzuwerfen und sie dann im Regen stehen zu lassen.
    Geändert von SnakeX (30-05-2023 um 23:13 Uhr)

  8. #8
    Zitat Zitat von SnakeX Beitrag anzeigen
    Was ich widerum, auch als Gegner der doppelten Staatsbürgerschaft, für falsch halte.
    Solange jemand unsere Staatsbürgerschaft besitzt, egal neben wievielen weiteren, sollte er auch Anspruch auf Betreuung durch unsere Konsulate haben.
    Das ist mal wieder typisch für diesen unausgegorenen Zustand durch mehrfache Staatszugehörigkeiten.
    Finde ich armselig, den Menschen hier den deutschen Pass nachzuwerfen und sie dann im Regen stehen zu lassen.
    Das Problem scheint mir weniger zu sein, dass man den deutschen Pass einem nachwirft, dann im Regen stehen lässt, sondern dass im anderen Land das Recht auf konsularische Betreuung einfach aberkannt wird. Weil ja auch die Staatsangehörigkeit des Landes besteht, in dem derjenige/diejenige verhaftet wurde. Ob das nun völkerrechtlich in Ordnung ist oder nicht. Ist einfach Realität in manchen Ländern.

  9. #9
    Zitat Zitat von beautiful.south Beitrag anzeigen
    Das Problem scheint mir weniger zu sein, dass man den deutschen Pass einem nachwirft, dann im Regen stehen lässt, sondern dass im anderen Land das Recht auf konsularische Betreuung einfach aberkannt wird. Weil ja auch die Staatsangehörigkeit des Landes besteht, in dem derjenige/diejenige verhaftet wurde. Ob das nun völkerrechtlich in Ordnung ist oder nicht. Ist einfach Realität in manchen Ländern.
    ok, dann steht es ziemlich missverständlich in diesem Artikel. Ob Anspruch besteht, entscheidet ja das deutsche Konsulat, auch wenn die Türkei diesen "bestehenden" Anspruch völkerrechtswidrig verwehrt. An der Gesetzmäßigkeit auf diesen Anspruch von Deutscher Seite aus ändert das ja nichts.
    Wie auch immer. Mit weiteren Milliarden an Geldzahlungen wird man auch dieses Problem mit der Türkei lösen können....
    Und da schließt sich wieder der Kreis bzgl. des Wahlrechts. Die Türken in Deutschland wählen von hier aus dieses System in der Türkei weiter und uns schadet es auf die ein- oder andere Weise. Soviel zu "uns nimmt man ja nichts weg"

  10. #10
    Top-Fangirl Avatar von dedeli I.O.F.F. Team
    Ort: München
    Jo, doppelte Staatsbürgerschaft kann durchaus tricky sein. Mein Mann und ich als seine Ehefrau haben ungewollt neben der deutschen Staatsbürgerschaft die iranische Staatsbürgerschaft. Er ist in Deutschland geboren und aufgewachsen, seine Mutter deutsch, sein Vater iranisch. Mein Mann hatte bei Geburt nur die iranische Staatsbürgerschaft, da die Staatsbürgerschaft des Vaters zählte, als Kind wurde er dann in den 70ern eingebürgert, da deutsche Mutter und in Deutschland geboren. Er sieht sich selbst nicht als Iraner, ihn verbindet zu wenig mit dem Land. Mein Mann würde die iranische Staatsbürgerschaft sofort aufgeben, wenn er könnte, da sie ihm nur Scherereien brachte (Trump hatte mal ua für Staatsbürger aus dem Iran einen Einreisestopp erlassen und darunter sind zuerst auch die Doppelstaatler gefallen, bei der Anmeldung unserer Heirat wurde seine jahrzehntelange deutsche Staatsbürgerschaft erstmal angezweifelt).

    Allerdings ist es praktisch unmöglich, dass man die iranische Staatsbürgerschaft ablegen kann. Für uns bedeutet das, dass wir nicht in den Iran reisen werden, auch wenn uns das Land interessieren würde, da wir dort als iranische Staatsbürger gelten und im Zweifel dort keine Hilfe der deutschen Botschaft erwarten können.
    https://www.dw.com/de/die-krux-mit-d...aft/a-49941895

    Ich bin über die Eheschließung ungewollt zur Doppelstaatlerin geworden. Ein Kind hätte auch automatisch die iranische Staatsbürgerschaft automatisch neben der Deutschen durch Geburt erworben.
    https://www.gilaw.de/erwerb-der-staa...ng-und-geburt/

    Ich persönlich bin auch tendenziell eher gegen Doppelstaatsbürgerschaft, außer zB für Kinder, die sich dann später für eine der beiden Staatsbürgerschaften entscheiden sollten, die angedachte Gastarbeiter-Härtefallregelung oder bei Staaten, bei denen man die Staatsbürgerschaft nicht bzw. nur mit sehr schweren Hürden aufgeben kann.
    Geändert von dedeli (30-05-2023 um 23:42 Uhr)

  11. #11
    Aber dedeli, gerade deine Familiengeschichte zeigt doch, dass sich eine doppelte Staatsbürgerschaft oft gar nicht vermeiden lässt. Oft kann man sich ja gar nicht entscheiden, eine Staatsbürgerschaft abzugeben und eine andere erwerben.
    Ich weiß es natürlich nicht, evtl. hätte dein Mann darauf verzichten können, in D eingebürgert zu werden. Aber dann wäre er ja heute rechtlich schlechter gestellt als jetzt als Doppelstaatler. So lebt er als Deutscher in Deutschland, mit allen Vorteilen, die damit verbunden sind.

    Bitte nicht falsch verstehen: mir geht es in keinem Fall um eine persönliche Diskussion um deine Familie. Du hast hier dankensweerter Weise deine persönliche Situation dargestellt, ich versuche, anhand dieses beispiels allgemeine Probleme darzustellen.

  12. #12
    Top-Fangirl Avatar von dedeli I.O.F.F. Team
    Ort: München
    Ja, deswegen hatte ich ja auch geschrieben, dass das eben ein Ausnahmefall ist, in dem sich Doppelstaatsbürgerschaft nicht vermeiden lässt! Und bei diesen Fällen ist schon lange Doppelstaatsbürgerschaft auch in DE erlaubt.

    Neben dem Iran gibt es noch einige andere Länder, bei denen man die Staatsbürgerschaft nicht problemlos ablegen kann, darunter zB auch Argentinien und Syrien (wie in dem ersten Link von mir erwähnt). Und wenn zB ein Flüchtling aus Syrien hier lange lebt, hier seinen Lebensmittelpunkt hat und die deutsche Staatsbürgerschaft möchte, dann sollte das nicht daran scheitern, dass sein Herkunftsland ihn nicht aus der syrischen Staatsbürgerschaft entlässt, solange er die weiteren Voraussetzungen erfüllt.
    Geändert von dedeli (31-05-2023 um 09:47 Uhr)

  13. #13
    Zitat Zitat von SnakeX Beitrag anzeigen
    ok, dann steht es ziemlich missverständlich in diesem Artikel. Ob Anspruch besteht, entscheidet ja das deutsche Konsulat, auch wenn die Türkei diesen "bestehenden" Anspruch völkerrechtswidrig verwehrt. An der Gesetzmäßigkeit auf diesen Anspruch von Deutscher Seite aus ändert das ja nichts.
    Wie auch immer. Mit weiteren Milliarden an Geldzahlungen wird man auch dieses Problem mit der Türkei lösen können....
    Und da schließt sich wieder der Kreis bzgl. des Wahlrechts. Die Türken in Deutschland wählen von hier aus dieses System in der Türkei weiter und uns schadet es auf die ein- oder andere Weise. Soviel zu "uns nimmt man ja nichts weg"
    Da gebe ich dir uneingeschränkt recht. Es lebt eben nicht jedes Land auf seiner eigenen Insel ohne Auswirkungen auf andere, bei nicht wenigen Themen muss man miteinander arbeiten. Da prallen unterschiedliche Meinungen aufeinander und nicht jedes Land ist an einer fairen Zusammenarbeit interessiert, sondern will möglichst viele Vorteile aus - vermeintlichen - Abhängigkeiten ziehen. Da ist es schon wichtig welch Geistes Kind so eine Regierung ist, die Leute aus ein paar Tausend Kilometern Entfernung wählen.

  14. #14

  15. #15
    Hab gestern gelesen, in Deutschland würden sich im europäischen Vergleich unterdurchschnittlich viele Leute einbürgern lassen. Beide Aussagen - Rekord in 2022 und unterdurchschnittliche Quote - können natürlich stimmen
    Rein gefühlsmäßig würde ich sagen, je geringer die Hürden für eine doppelte Staatsbürgerschaft sind, desto mehr Einbürgerungen wird es wohl geben. Man bekommt mehr Rechte während die Verpflichtungen, die man damit eingeht, nicht im selben Maße steigen.


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