Sie hat doch am Schluss nochmal mit ihrem Anwalt telefoniert, dass das jetzt erledigt ist mit der Erbschaft...
Sie hat doch am Schluss nochmal mit ihrem Anwalt telefoniert, dass das jetzt erledigt ist mit der Erbschaft...
naja aber die haben ja auch ihre erste Heirat gefunden, und da sie sich ja nicht scheiden lassen konnte, wird sie die Erbschaft wohl kaum behalten als "Bigamistin". Sie kann ja auch nicht nachweisen, dass er tot ist. Aber das weiß sie ja noch nicht.
ich setz das mal in spl.:
so hab ich es verstanden
Ja und das meinte ich ja, sie kann nicht beweisen, dass er tot ist, und da er tot ist, sich auch nicht scheiden lassen. Ergo ist sie offiziell Bigamistin und damit nicht erbberechtigt.
mal für zwischendurch etwas musik:
ich liebe es
das lied kam bei einer folge vor (die tanzparty im wz)