Ich habe eine kurze Frage zur Begrifflichkeit (edit: Ist bisschen länger geworden ...)
Für mich sind alltagssprachliche Begriffe wie "Verbot" oder "Zwang" immer noch juristisch besetzt und ausserdem als "explizite" Begriffe zu verstehen. Damit meine ich, dass es eine administrative Massnahme braucht, um etwas zu "verbieten" ... oder eben eine Weigerung gegen das zuvor Angeordnete zu ahnden; beispielsweise durch Bussen. UND: Ich erwarte, dass der zu verbietende oder angeordnete Zustand von Behördenseite deutsch und deutlich so ausformuliert wird.
Wenn ich richtig liege, dann ist zwar bei pandemiebedingten Auflagen gegenüber bestimmten Berufsständen tatsächlich in gewisser Weise von einem Verbot auszugehen ... wie es hier öfters auch formuliert wird. Allerdings ist für mich auch klar, dass ein solches "Verbot" in einer Notsituation auf jeden Fall zu relativieren ist, weil es von vornherein lediglich um vorübergehende - eben notstandsmässige - Massnahmen geht.
Dasselbe bei den Auflagen punkto Maskenpflicht: Da es dort ebenfalls IMMER um ganz bestimmte, explizit benannte Situationen geht (wie: im ÖV oder in Fitnesslokalen, etcetera), sehe ich den Begriff "Zwang" auch wieder stark relativiert.
Anders sehe ich das bei behaupteten "Impfzwängen". Und zwar, weil dort behauptet wird, schon der gesellschaftliche Druck stelle einen "Zwang" dar. Und da möchte ich doch vehement widersprechen.
Gesellschaftlicher (oder Gruppen-) Druck ist so alt wie die Menschheit und ein ganz wichtiger Bestandteil von Sozialisationen aller Art. Er ist a) nicht zu verwechseln mit einer behördenseits verordneten Massnahme. Und er ist b) auch nicht per se freiheitsfeindlich. JEDE Freiheit ist nur denkbar in einem gesellschaftlichen Rahmen, der die Grenzen der Freiheit definiert. Und wenn diesser eben NICHT explizit und auf behördliche Initiative hin erfolgt, haben wir es schlicht und einfach mit der Selbstorganisation von Kollektiven zu tun. Von "Zwang" kann hier nicht die Rede sein
(Ich komme darauf, weil in der Schweiz gemotzt wird, dass eventuelle Erleichterungen für Geimpfte einem "faktischen Impfzwang" gleichkommen würden. Und so sehe ich das eben nicht - und zwar unabhängig von der Frage, ob man solche Erleichterungen gut heissen soll oder nicht.)
Wie seht ihr diese Begriffe ... also "Verbot" und "Zwang". Wo fängt sowas an, für euch?