Gericht: Eltern und Schüler müssen Hintergründe überprüfen können
Für die Schüler und Eltern sei nicht feststellbar, wann diese Voraussetzung erfüllt ist, kritisieren die Richter. Belastbare Daten hierzu würden von offizieller Seite nicht erkennbar veröffentlicht. Eltern hätten so prinzipiell keine Möglichkeit, die genauen Hintergründe zu überprüfen. Dies sei aber notwendig, wenn das Nicht-Tragen von Masken mit einem Bußgeld belegt werden kann, sagte eine Gerichtssprecherin zur Begründung.
Das Gericht weist in seiner Begründung allerdings auch darauf hin, dass die Maskenpflicht auch für Grundschüler grundsätzlich angemessen sei. Die Verpflichtung zum Tragen einer Alltagsmaske greift in den Augen des Gerichts nicht in das Recht auf körperliche Unversehrtheit ein. Vielmehr sei die Verpflichtung zum Tragen einer Alltagsmaske ein "bloßer Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit".