Das ist vom Tagesspiegel missverständlich zusammengefasst.
Es gehört zum Abschnitt der Berufsausübung als Ausnahme von der Ausgangssperre im Gesetzentwurf und da wurde speziell "in Ausübung ihres Mandats" hinzugefügt. Die gesonderte Erwähnung dürfte rechtlich erforderlich sein, weil es nicht explizit eine Berufsausübung sein muss z.B. bei kommunalen Abgeordneten.
Das ist nicht nur nicht verwerflich, sondern auch sinnvoll.