Nee sorry, aber ich bin da eher bei JackB. Ich habe zwar alle Postings hierzu gelesen, bin aber irgendwann ausgestiegen, weil es mir zu kompliziert wurde. Ich kann nur für Bayern sprechen, aber hier in Bayern gilt:
"Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist nur gestattet in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen eine 7-Tage-Inzidenz von 100 überschritten wird, mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich einer weiteren Person..." (Mit Ausnhamen wie z.B. Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit).
Quelle unter anderem:
https://www.br.de/radio/bayern1/coro...erson-100.html
Konkret bedeutet das:
Das Paar Hans und Gisela (egal ob sie zusammenleben oder nicht) gelten als ein Hausstand/Haushalt und dürfen eine einzige weitere Person treffen, z.B. den Knut.
Für den alleinlebenden Single gilt: Er ist ebenfalls als ein Hausstand/Haushalt zu betrachten und darf ebenso nur eine einzige weitere haushaltsfremde Person treffen. Also dann entweder Hans oder Gisela. Aber nicht beide gleichzeitig. Hans und Gisela sind zwar ein gemeinsamer Hausstand, aber sie gelten nicht als eine Person! Das ist der Unterschied.
Aus Sicht von Hans und Gisela wäre es kein Problem, Knut zu treffen. Aber Knut darf eben nur eine haushaltsfremde Person treffen.
Und meiner Erinnerung nach wurde das auch genauso, als die Regelungen beschlossen wurden, so kommuniziert. Als ein Hausstand gelten: alle in einer Wohnung lebenden Personen, egal ob sie verwandt, befreundet oder sonstwas sind. Ebenso nicht zusammenlebende Pärchen.
Aber 1 Hausstand gilt nicht als 1 Kontaktperson. So wie ich euch verstehe, meint ihr, dass es Knut erlaubt wäre, Hans und Gisela gleichzeitig zu treffen? Meines Erachtens nach, ist das nicht möglich.
Und genauso habe ich JackBs Ausführungen auch verstanden.
Kann aber durchaus sein, dass ich und mein Umfeld das falsch verstehen und daher überkorrekt sind
Und mündlicher Überlieferungen irgendwelcher (Ordnungs-)Amtsträger gebe ich erstmal wenig Vertrauen. Als hier (Bayern) kurzzeitig mal diese 15-KM-Regelung galt und mir unsicher war, ob ich nun meine Eltern noch besuchen darf oder nicht, erkundigte sowohl ich mich als auch meine Eltern bei den zuständigen Stellen. Ergebnis waren zwei unterschiedliche, gegensätzliche Aussagen (einmal: Ja erlaubt, einmal: Nein, eigentlich nicht).
Edit:
Hier zum Beispiel steht wieder was anderes, also dass es durchaus möglich wäre.
https://www.stern.de/panorama/corona...t-9564506.html
Ich bin verwirrt. Aber ganz ehrlich: Dann sollte auch mal klar und deutlich kommuniziert werden, dass eine einzelne Person einen anderen Haushalt treffen darf. So wie es derzeit formuliert ist, braucht man sich nicht wundern, dass Missverständnisse entstehen.