Wie ist das nun eigentlich mit der Umschreibung des Führerscheins (grau) ins Scheckkartenformat? Im Internet findet man überall häppchenweise Infos und wenn man nicht lange genug sucht, hat man wahrscheinlich dennoch irgendwo eine Kleinigkeit übersehen, die nicht auf den Seiten stand.
Mir geht es darum, worauf man achten muß, um alles was möglich ist, auch auf dem Scheckkartenführerschein eingetragen zu bekommen.
Geburtsjahr 1955, Führerschein seit Aug. 75, Wohnort damals Rhein-Sieg-Kreis *
Erlaubt sind laut dem alten Schein drei und vier.
Was muß im neuen drin stehen, muß man dazu noch etwas gesondertes ausfüllen oder dem Amt vor Ort mitteilen?
zur Beantragung mitnehmen:
- biometr. Bild,
- alte Erlaubnis,
- PA oder RP mit Meldeschein
- Karteikartenabschrift von der damaligen ausstellenden Behörde (da heute in einem anderen Kreis wohnhaft) <= steht auf den wenigsten Seiten im Netz dabei!
Allein hier liest sich das schon widersprüchlich:
https://www.kennzeichenking.de/blog/...chein-klasse-3
Einerseits heißt es, neu "müssen"/können die alten Berechtigungen mit hinein, andererseits steht in der unteren Tabelle widerum, dass alt drei neu eben nur noch B ist mit allen Einschränkungen.
*nicht meine Daten