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  1. #106
    Zitat Zitat von Suhami Beitrag anzeigen
    Tja, es gibt Leute, die sind da wohl nicht so bewandert wie du. Wenn du mich dann nicht ignorieren willst, musst du das dann aushalten irgendwie und leiden.
    Für dich immer wieder gern.

  2. #107
    Schön. Du hast mir ja auch schon oft geholfen.

  3. #108
    Gnadenloses Suppenhuhn Avatar von suppenstar
    Ort: Österreich
    Suhami, ich hab wieder einen sensationellen Post von Misel gefunden. Diesmal versteh ich nur 10 Prozent.

    Edit: geh suchen.

  4. #109


    Wenn du den Post nicht findest, hilft Will sicher gern aus.


  5. #110
    Bedingt ernst zu nehmen Avatar von stesyl
    Ort: krisengebiet

  6. #111
    zahm, aber direkt Avatar von Eggi I.O.F.F. Team
    Wie ist das nun eigentlich mit der Umschreibung des Führerscheins (grau) ins Scheckkartenformat? Im Internet findet man überall häppchenweise Infos und wenn man nicht lange genug sucht, hat man wahrscheinlich dennoch irgendwo eine Kleinigkeit übersehen, die nicht auf den Seiten stand.
    Mir geht es darum, worauf man achten muß, um alles was möglich ist, auch auf dem Scheckkartenführerschein eingetragen zu bekommen.

    Geburtsjahr 1955, Führerschein seit Aug. 75, Wohnort damals Rhein-Sieg-Kreis *
    Erlaubt sind laut dem alten Schein drei und vier.
    Was muß im neuen drin stehen, muß man dazu noch etwas gesondertes ausfüllen oder dem Amt vor Ort mitteilen?

    zur Beantragung mitnehmen:
    - biometr. Bild,
    - alte Erlaubnis,
    - PA oder RP mit Meldeschein
    - Karteikartenabschrift von der damaligen ausstellenden Behörde (da heute in einem anderen Kreis wohnhaft) <= steht auf den wenigsten Seiten im Netz dabei!

    Allein hier liest sich das schon widersprüchlich: https://www.kennzeichenking.de/blog/...chein-klasse-3
    Einerseits heißt es, neu "müssen"/können die alten Berechtigungen mit hinein, andererseits steht in der unteren Tabelle widerum, dass alt drei neu eben nur noch B ist mit allen Einschränkungen.


    *nicht meine Daten

  7. #112
    Zitat Zitat von stesyl Beitrag anzeigen

    Das hatte ich auch gesehen und GRMBL kurz für eine Äußerung von Misels aktueller Stimmung zu seinem Problem interpretiert.

  8. #113
    Bedingt ernst zu nehmen Avatar von stesyl
    Ort: krisengebiet
    Zitat Zitat von Suhami Beitrag anzeigen

    Das hatte ich auch gesehen und GRMBL kurz für eine Äußerung von Misels aktueller Stimmung zu seinem Problem interpretiert.
    Ich auch, wobei ich noch an den Abkuerzungen raetsel .
    Geändert von stesyl (26-04-2021 um 21:24 Uhr)

  9. #114
    Gnadenloses Suppenhuhn Avatar von suppenstar
    Ort: Österreich
    Da ich lösungsorientiert bin, bat ich Will, für mich GRMBL zu googeln.
    Ich weiß Bescheid.

  10. #115
    Good Session Avatar von kleineelfe
    Ort: bei Köln ums Eck
    Zitat Zitat von Eggi Beitrag anzeigen
    Wie ist das nun eigentlich mit der Umschreibung des Führerscheins (grau) ins Scheckkartenformat? Im Internet findet man überall häppchenweise Infos und wenn man nicht lange genug sucht, hat man wahrscheinlich dennoch irgendwo eine Kleinigkeit übersehen, die nicht auf den Seiten stand.
    Mir geht es darum, worauf man achten muß, um alles was möglich ist, auch auf dem Scheckkartenführerschein eingetragen zu bekommen.

    Geburtsjahr 1955, Führerschein seit Aug. 75, Wohnort damals Rhein-Sieg-Kreis *
    Erlaubt sind laut dem alten Schein drei und vier.
    Was muß im neuen drin stehen, muß man dazu noch etwas gesondertes ausfüllen oder dem Amt vor Ort mitteilen?

    zur Beantragung mitnehmen:
    - biometr. Bild,
    - alte Erlaubnis,
    - PA oder RP mit Meldeschein
    - Karteikartenabschrift von der damaligen ausstellenden Behörde (da heute in einem anderen Kreis wohnhaft) <= steht auf den wenigsten Seiten im Netz dabei!

    Allein hier liest sich das schon widersprüchlich: https://www.kennzeichenking.de/blog/...chein-klasse-3
    Einerseits heißt es, neu "müssen"/können die alten Berechtigungen mit hinein, andererseits steht in der unteren Tabelle widerum, dass alt drei neu eben nur noch B ist mit allen Einschränkungen.


    *nicht meine Daten
    Bei mir ging das ganz einfach. Als ich meinen Führerschein in Scheckkarte geholt habe.

    Frische Passbilder gemacht, dann zum Straßenverkehrsamt gestiefelt.
    Nümmerken gezogen, gewartet bis die Nummer aufgerufen wurde.
    Zu der Sachbearbeiterin hin, Anliegen vorgetragen.
    Personalausweis vorgezeigt.
    Dann bekam ich eine Eingabenummer, mit der ich an einem Automaten bezahlen musste. (Summe weiß ich nimmer genau)
    Mit der Quittung zurück zum Platz, dann bekam ich den vorübergehenden Führerschein in die Hand gedrückt.
    Keine zwei Wochen später war der neue Führerschein im Postkasten.


    Btw. Ich habe damals auch den alten Klasse 3 gemacht und die hat nahezu alles eingetragen. Außer die großen Lkws und die großen Motorräder.
    Klein, frech, dreist, gemein, hab grundsätzlich Recht und immer das letzte Wort.

  11. #116
    Bedingt ernst zu nehmen Avatar von stesyl
    Ort: krisengebiet
    Zitat Zitat von suppenstar Beitrag anzeigen
    Da ich lösungsorientiert bin, bat ich Will, für mich GRMBL zu googeln.
    Ich weiß Bescheid.

  12. #117
    Zitat Zitat von suppenstar Beitrag anzeigen
    Da ich lösungsorientiert bin, bat ich Will, für mich GRMBL zu googeln.
    Ich weiß Bescheid.
    Was hat Will denn da gefunden?
    In Afrika gab es mal einen Stamm, dessen Götter den Männern befohlen haben, auf dem linken Bein zu stehen.
    Seitdem ist dort diese Standart Standard.

  13. #118
    zahm, aber direkt Avatar von Eggi I.O.F.F. Team
    Zitat Zitat von kleineelfe Beitrag anzeigen
    Bei mir ging das ganz einfach. Als ich meinen Führerschein in Scheckkarte geholt habe.

    Frische Passbilder gemacht, dann zum Straßenverkehrsamt gestiefelt.
    Nümmerken gezogen, gewartet bis die Nummer aufgerufen wurde.
    Zu der Sachbearbeiterin hin, Anliegen vorgetragen.
    Personalausweis vorgezeigt.
    Dann bekam ich eine Eingabenummer, mit der ich an einem Automaten bezahlen musste. (Summe weiß ich nimmer genau)
    Mit der Quittung zurück zum Platz, dann bekam ich den vorübergehenden Führerschein in die Hand gedrückt.
    Keine zwei Wochen später war der neue Führerschein im Postkasten.


    Btw. Ich habe damals auch den alten Klasse 3 gemacht und die hat nahezu alles eingetragen. Außer die großen Lkws und die großen Motorräder.
    okay, Nümmerchen ziehen wird heute ersetzt durch Online-Terminbuchung - ist erledigt
    Gebühr ist etwas über 25 Euro, auch bekannt

    also sollte C1 (nur mit 1) eigentlich auch eingetragen sein, okay

  14. #119
    Bedingt ernst zu nehmen Avatar von stesyl
    Ort: krisengebiet
    Zitat Zitat von Misel Beitrag anzeigen
    Was hat Will denn da gefunden?
    Das Huhn hat PN geschrieben und wir wissen nun fast alle, wie du denkst


















    Scherz natuerlich

  15. #120
    Good Session Avatar von kleineelfe
    Ort: bei Köln ums Eck
    Zitat Zitat von Eggi Beitrag anzeigen
    okay, Nümmerchen ziehen wird heute ersetzt durch Online-Terminbuchung - ist erledigt
    Gebühr ist etwas über 25 Euro, auch bekannt

    also sollte C1 (nur mit 1) eigentlich auch eingetragen sein, okay
    Wenn Du das damals gemacht hast, dann ja.

    Bei dem/der Bearbeiter/in zeigen sie die Dir den neuen Ausweis (als Formular) nochmal, ich mein sogar Du musst unterschreiben auf dem Wisch wie bei dem Personalausweis, aber nur als Bestätigung. Da werden sie Dich bitten nochmal alles zu kontrollieren ob das so stimmt und dann erst kriegst du den vorläufigen Führerschein.
    Klein, frech, dreist, gemein, hab grundsätzlich Recht und immer das letzte Wort.


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