Suhami, ich hab wieder einen sensationellen Post von Misel gefunden. Diesmal versteh ich nur 10 Prozent.
Edit: geh suchen.
https://www.ioff.de/showthread.php?4...1#post49837347
Es war bestimmt das hier .
Wie ist das nun eigentlich mit der Umschreibung des Führerscheins (grau) ins Scheckkartenformat? Im Internet findet man überall häppchenweise Infos und wenn man nicht lange genug sucht, hat man wahrscheinlich dennoch irgendwo eine Kleinigkeit übersehen, die nicht auf den Seiten stand.
Mir geht es darum, worauf man achten muß, um alles was möglich ist, auch auf dem Scheckkartenführerschein eingetragen zu bekommen.
Geburtsjahr 1955, Führerschein seit Aug. 75, Wohnort damals Rhein-Sieg-Kreis *
Erlaubt sind laut dem alten Schein drei und vier.
Was muß im neuen drin stehen, muß man dazu noch etwas gesondertes ausfüllen oder dem Amt vor Ort mitteilen?
zur Beantragung mitnehmen:
- biometr. Bild,
- alte Erlaubnis,
- PA oder RP mit Meldeschein
- Karteikartenabschrift von der damaligen ausstellenden Behörde (da heute in einem anderen Kreis wohnhaft) <= steht auf den wenigsten Seiten im Netz dabei!
Allein hier liest sich das schon widersprüchlich: https://www.kennzeichenking.de/blog/...chein-klasse-3
Einerseits heißt es, neu "müssen"/können die alten Berechtigungen mit hinein, andererseits steht in der unteren Tabelle widerum, dass alt drei neu eben nur noch B ist mit allen Einschränkungen.
*nicht meine Daten
Da ich lösungsorientiert bin, bat ich Will, für mich GRMBL zu googeln.
Ich weiß Bescheid.
Bei mir ging das ganz einfach. Als ich meinen Führerschein in Scheckkarte geholt habe.
Frische Passbilder gemacht, dann zum Straßenverkehrsamt gestiefelt.
Nümmerken gezogen, gewartet bis die Nummer aufgerufen wurde.
Zu der Sachbearbeiterin hin, Anliegen vorgetragen.
Personalausweis vorgezeigt.
Dann bekam ich eine Eingabenummer, mit der ich an einem Automaten bezahlen musste. (Summe weiß ich nimmer genau)
Mit der Quittung zurück zum Platz, dann bekam ich den vorübergehenden Führerschein in die Hand gedrückt.
Keine zwei Wochen später war der neue Führerschein im Postkasten.
Btw. Ich habe damals auch den alten Klasse 3 gemacht und die hat nahezu alles eingetragen. Außer die großen Lkws und die großen Motorräder.
Klein, frech, dreist, gemein, hab grundsätzlich Recht und immer das letzte Wort.
Wenn Du das damals gemacht hast, dann ja.
Bei dem/der Bearbeiter/in zeigen sie die Dir den neuen Ausweis (als Formular) nochmal, ich mein sogar Du musst unterschreiben auf dem Wisch wie bei dem Personalausweis, aber nur als Bestätigung. Da werden sie Dich bitten nochmal alles zu kontrollieren ob das so stimmt und dann erst kriegst du den vorläufigen Führerschein.
Klein, frech, dreist, gemein, hab grundsätzlich Recht und immer das letzte Wort.