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  1. #1276
    Ich habe den Weiterbewilligungsantrag (!) zweimal schriftlich eingereicht. Da steht die Nummer auf jeder Seite. Zusätzlich drei Mails mit Nummer im Betreff und auch im Text. Daran kann es doch wohl echt nicht liegen.

  2. #1277
    Nein, in dem Fall dann wirklich nicht.

  3. #1278
    Nordlicht Avatar von Claudia I.O.F.F. Team
    Ort: Hoch im Norden
    Ist die Halbwaise kürzlich 18 geworden?
    .

  4. #1279
    Ja. Und ja, Schulbescheinigung und 4-Monats-Frist-Antrag und Kindergeldweiterbewilligung liegt denen vor.

    Ich freu mich schon, wenn ich das in drei Monaten alles nochmal machen darf.

  5. #1280
    Stört mich nicht... Avatar von Null-Drei-Null
    Ort: Balkon mit Tee und Buch
    Zitat Zitat von cosab Beitrag anzeigen
    Das war wahrscheinlich ein technisches Problem. Die DRV-Bund sollte die gleichen technischen Voraussetzungen wie wir haben. Die Mails sollten automatisch in die digitalen Vorgänge eingefügt werden aber da geht der Betreff leider ab und zu mal verloren. Besonders bei Hinterbliebenenrenten ist die Zuordnung dann schwer bis unmöglich, mit den Namen der Witwe oder Waise kann man die Vorgänge leider nicht zuordnen. Finde ich auch doof, aber es geht wirklich nicht. Von daher kann man die Versicherungsnummer nicht oft genug angeben.

    Das soll kein Vorwurf an dich sein (welcher normale Mensch denkt auch an sowas) sondern nur eine Beschreibung der Umstände.
    Aber das ist ein guter Hinweis, so etwas dann auch noch mindestens einmal in die Mail zu schrieben.
    Auf dem Boden der Tatsachen, liegt eindeutig zu wenig Glitzer...

  6. #1281
    [x] Weltfrieden Avatar von Arima
    Ort: Blåvand
    Ich hatte gestern einen Brief von der Rentenversicherung im Briefkasten. Sie haben keinerlei Unterlagen über meine Berufsausbildung
    Im Briefkopf stehen Faxnummer, Emailadresse und die postalische Adresse. Ich überlege, ob ich alle 3 Optionen nutzen werde. Vielleicht sollte ich alle Gehaltsabrechnungen der Ausbildung gleich mit dazu packen

  7. #1282
    Die Gehaltsabrechnungen werden nicht gebraucht, wenn die Zeiten schon im Versicherungsverlauf enthalten sind. Es geht darum, dass Zeiten der Berufsausbildung besser bewertet werden. Früher wurden automatisch die ersten Versicherungsjahre höher bewertet, daher wurde vom Arbeitgeber früher nie mitgemeldet, ob es sich um eine Ausbildung handelt und die DRV hat auch nicht nachgefragt. Irgendwann wurde aber das Gesetz geändert, dass die bessere Bewertung nicht mehr pauschal vorgenommen wird sondern nur noch, wenn tatsächlich eine Berufsausbildung vorlag. Bei den Entgeltmitteilungen der Arbeitgeber kann dies erst seit 1993 gekennzeichnet werden. Also bitte der DRV eine Kopie des Ausbildungsvertrags und einen Nachweis über den Prüfungszeitpunkt (Gesellenbrief oder ähnliches) schicken und alles ist gut.

    Nicht alles wird gemacht um die Versicherten zu ärgern, ab und zu machen wir das auchbaus einem guten Grund.
    Geändert von cosab (06-08-2021 um 08:11 Uhr)

  8. #1283
    cosab bringt hier Licht ins Dunkel

  9. #1284
    Zitat Zitat von Arima Beitrag anzeigen
    Ich hatte gestern einen Brief von der Rentenversicherung im Briefkasten. Sie haben keinerlei Unterlagen über meine Berufsausbildung
    Im Briefkopf stehen Faxnummer, Emailadresse und die postalische Adresse. Ich überlege, ob ich alle 3 Optionen nutzen werde. Vielleicht sollte ich alle Gehaltsabrechnungen der Ausbildung gleich mit dazu packen

    Viel Spaß. Ich habe da gerade auch Theater weil ihnen ein paar Monate von mir fehlen, da war ich halt noch Schülerin. Zuerst wurde ich online durch gefühlte 28 Seiten geführt, wo ich u.a angeben musste, wann ich was gemacht habe und ob ich für den Staatssicherheitsdienst gearbeitet hätte oder geflüchtet sei und nun wollen sie Schulzeugnisse.

  10. #1285
    Jo, in den Antragsformulare sind leider auch die Ausnahmen von den Ausnahmen aufgeführt. Als 08/15 Bürger kann man da mindestens 80 % mit nein ankreuzen. Beschwerden bitte an den Gesetzgeber, wenn das Gesetz nicht so kompliziert wäre, könnte man die Formulare auch einfacher gestalten.

  11. #1286
    Zitat Zitat von cosab Beitrag anzeigen
    Jo, in den Antragsformulare sind leider auch die Ausnahmen von den Ausnahmen aufgeführt. Als 08/15 Bürger kann man da mindestens 80 % mit nein ankreuzen. Beschwerden bitte an den Gesetzgeber, wenn das Gesetz nicht so kompliziert wäre, könnte man die Formulare auch einfacher gestalten.
    Ich will ja gar nichts beantragen, ich wollte nur sagen "in dem fraglichen Zeitraum war ich Schüler". Da war ich 17 Jahre alt! Das ist aber gar nicht so einfach offenbar.

  12. #1287
    Das ist wahrscheinlich die erste Kontenklärung, da sollte das ganze Dings ausgefüllt werden. Schule ab 17 kann eine Anrechnungszeit werden. Wenn es nicht gerade eine Fachschule war, sollte das Abschlusszeugnis als Nachweis ausreichen.

  13. #1288
    [x] Weltfrieden Avatar von Arima
    Ort: Blåvand
    Zitat Zitat von cosab Beitrag anzeigen
    Die Gehaltsabrechnungen werden nicht gebraucht, wenn die Zeiten schon im Versicherungsverlauf enthalten sind. Es geht darum, dass Zeiten der Berufsausbildung besser bewertet werden. Früher wurden automatisch die ersten Versicherungsjahre höher bewertet, daher wurde vom Arbeitgeber früher nie mitgemeldet, ob es sich um eine Ausbildung handelt und die DRV hat auch nicht nachgefragt. Irgendwann wurde aber das Gesetz geändert, dass die bessere Bewertung nicht mehr pauschal vorgenommen wird sondern nur noch, wenn tatsächlich eine Berufsausbildung vorlag. Bei den Entgeltmitteilungen der Arbeitgeber kann dies erst seit 1993 gekennzeichnet werden. Also bitte der DRV eine Kopie des Ausbildungsvertrags und einen Nachweis über den Prüfungszeitpunkt (Gesellenbrief oder ähnliches) schicken und alles ist gut.

    Nicht alles wird gemacht um die Versicherten zu ärgern, ab und zu machen wir das auchbaus einem guten Grund.

    Oh, das Zeugnis mit der bestandenen Prüfung ist glaub ich noch irgendwo im Keller. Aber die sehen ja, dass ich seit über 30 Jahren als Bibliotheksassistentin arbeite. Jedenfalls steht in dem Brief, dass sie nur den Ausbildungsvertrag haben.

  14. #1289
    [x] Weltfrieden Avatar von Arima
    Ort: Blåvand
    Zitat Zitat von cosab Beitrag anzeigen
    Das ist wahrscheinlich die erste Kontenklärung, da sollte das ganze Dings ausgefüllt werden. Schule ab 17 kann eine Anrechnungszeit werden. Wenn es nicht gerade eine Fachschule war, sollte das Abschlusszeugnis als Nachweis ausreichen.
    Genau so ist das bei mir auch. Ich musste auch ein Zeugnis einreichen. Allerdings musste ich mich nicht durch zig Seiten durchklicken, sondern habe mit meiner Kollegin gesprochen, die für die Rentenangelegenheiten zuständig ist.
    Ich hatte die nämlich gefragt, warum alle Leute mal was von der Rentenversicherung bekommen, ich aber noch nie Post von denen hatte.
    Dann hat sich meine Kollegin alles notiert und sich mit der Rentenversicherung in Verbindung gesetzt.

  15. #1290
    Nordlicht Avatar von Claudia I.O.F.F. Team
    Ort: Hoch im Norden
    Zitat Zitat von oolz Beitrag anzeigen
    Ja. Und ja, Schulbescheinigung und 4-Monats-Frist-Antrag und Kindergeldweiterbewilligung liegt denen vor.

    Ich freu mich schon, wenn ich das in drei Monaten alles nochmal machen darf.
    Eine verwitwete Kollegin hatte den Spaß auch mit ihren Kindern. Proaktiv rechtzeitig eine neue Schulbescheinigung hat auch nichts genützt, die Renten wurden erstmal gestoppt.

    (Sie war aber auf das Geld nicht angewiesen, die Halbwaisenrenten gingen auf die Sparkonten der Kinder, also war es nur der lästige Papierkram, der sie nervte).
    .


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