Aber, lt. Tagesschau gerade, steht nichts zu Inlandsflügen oder zum Verbrennungsmotor in diesem Programm.Grünen-Chefin Baerbock kündigt „größtes Klimapaket“ an, das „dieses Land je gesehen hat“
https://www.welt.de/politik/deutschl...sehen-hat.html
Geändert von storch (03-08-2021 um 13:09 Uhr)
ich weiss zwar nicht woher dein blindes gottvertrauen bei der reaktorsicherheit kommt (entscheiden bei den energiekonzernen tun nun mal kapitalistisch denkende "kaufmänner") und denen traue ich bei der sicherheit nicht allzu sehr über den weg, denen ist die knete wichtiger -vgl. abgasreinigung bei den automobilkonzernen!
aber im grunde gibts du dir die antwort selbst, du sprichst ja selbst von "laufenden klappermühlen". wer hat denn diesen zustand zu verantworten?
ich bin jedenfalls froh die atomkraft in kapitalistischer hand los zu werden; habe einen physiker kennengelernt welcher vor seiner rente für die sicherheit von atomkraftwerken zuständig war und mich von der notwendigkeit des ausstiegs überzeugen konnte...
Vermutlich will Baerbock selbst Klimaschutzministerin werden und dann nach Gutdünken jedes neue Gesetz blockieren können. Damit wäre sie ggf. mächtiger als der Bundeskanzler.
Ein durchschaubares Manöver.
By the way:
We're too young until we're too old - We're all lost on the yellow brick road - We climb the ladder but the ladder just grows - We're born, we work, we die, it's spiritual
(Kenny Chesney - "Rich And Miserable")
Ich glaube du interpretierst das etwas falsch. Es geht nicht darum vom Bundestag beschlossene Gesetze zu verhindern zu können (wäre vom GG her auch gar nicht möglich), sondern um ein Veto-Recht im Gesetzgebungsverfahren während des Abstimmungsprozess zwischen den Ministerien (also weit bevor das ganze eventuell ins Parlament kommt). Da hat z.B. das Finanzministerium auch schon eine Art Veto-Recht.
EDIT: Die bisher schon bestehenden Veto-Rechte finden sich in § 26 GO der Bundesregierung:
https://www.bundesregierung.de/breg-...gierung-459846
So ein Veto-Recht wäre also nicht wirklich was neues.
Geändert von Lidius (03-08-2021 um 13:36 Uhr)
Das Klimaschutzministerium soll ein Vetorecht gegenüber allen anderen Ressorts haben.
Baerbock hat es in der PK aber offenbar schon selbst wieder relativiert:
Sie wissen vermutlich selbst nicht, wie es in der Praxis funktionieren soll ...
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Siehe mein Edit. Ein Veto Recht sieht die GO der Bundesregierung heute auch schon für drei Ministerien vor.
Baerbock hat sich anscheinend leider mal wieder sehr schlecht ausgedrückt bzw. das ganze nicht abschließend durchdacht (was sie nicht unbedingt für den angestrebten Job qualifiziert...)
Weil Klimaschutz und Umweltschutz zwar eine Schnittmenge haben, aber doch nicht unbedingt die gleichen Ziele. Früher haben die Grünen um jeden Busch gekämpft, das ist heute nicht mehr unbedingt der Fall. Kann man schön beobachten, wenn es um den Bau von Windrädern oder der Teslafabrik geht.
Ok, danke für die Ergänzung.
Im Umkehrschluss werden die Koalitionspartner der Grünen dann wahrscheinlich weitere Ministerien mit Veto-Recht am Kabinettstisch einfordern. Im Endeffekt lähmt das die Arbeit der künftigen Bundesregierung massiv, weil dies eine toxische Arbeitsatmosphäre schafft und jedes Ministerium den anderen misstraut.
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Wie soll sich eigentlich so ein "Vetorecht" mit der Richtlinienkompetenz des Kanzlers vertragen?
Bis jetzt ist es doch so, wenn es im Gesetzgebungsverfahren Konflikte zwischen einzelnen Ministerien gibt, dass der Kanzler sagt wo's langgeht.
Soll in Vetorecht jetzt so ein Machtwort ausstechen können? Wenn nicht, warum braucht man es dann? Und wenn ja, wäre das nicht ein Verstoß gegen Art. 65 GG?
Denke ich nicht. Auch heute sind solche Vetos in bezüglich Kabinettsbeschlüßen extrem selten, da Probleme entweder vorher im Rahmen der Abstimmung zwischen den Ministerien gelöst oder Dinge einfach fallen gelassen werden. Ein Veto verhindert ja auch nicht wirklich was. Es sorgt nur dafür das sich das Kabinett halt zweimal mit einer Sache beschäftigen muss. Ich sehe das nicht so dramatisch.
Wie schon gesagt. Es geht um das Veto-Recht nach § 26 GO der Bundesregierung.
https://www.bundesregierung.de/breg-...gierung-459846
Die bisherigen Veto-Rechte wurden bislang auch nicht als Verfassungswidrig befunden.
Wenn man denn wüsste, wie die Grünen es sich in der Realität vorstellen.
In dem Sofortprogramm steht:
Wenn es nur um ein Veto-Recht im Kabinett gehen würde, müsste oben aber "Gesetzesentwürfe" anstatt "Gesetze" stehen. Das ist mindestens äußerst unsauber formuliert, wenn es denn so gemeint ist.[...] Um Abstimmungsprozesse innerhalb der Ministerien zu verschlanken und zu beschleunigen, wird in den ersten 100 Tagen eine Klima-Task-Force der Bundesregierung im Wochenrhythmus tagen. Die Federführung hierfür wird im Klimaschutzministerium liegen. Dieses Ministerium wird zusätzlich mit einem Veto-Recht gegenüber den anderen Ressorts ausgestattet, sollten Gesetze vorliegen, die nicht Paris-konform sind. [...]
https://www.gruene.de/artikel/klimas...sofortprogramm
Dass ein Ministerium ein Veto-Recht gegen Gesetze hat, wäre hingegen grob verfassungwidrig. Der Bundestag ist der Gesetzgeber, nicht die Ministerien oder die Bundesregierung.
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Der gehört zu einer Generation, wo das Ding an der Hand festgeklebt ist. Für Laschet allerdings ist der 19-Jährige bloß die Anti-These zu Philipp Amthor. Die Generation, der er sich weder bei Rezo noch Pro 7 stellen möchte und natürlich erinnert ihn die Filmerei an den letzten faux pas...