Das war dir also eine Recherche wert, aber die viel interessantere und vor allem bedeutungsvollere Frage, worauf sich die vereinbarte Mindeststeuer von 15% beziehen soll, nicht?
Nun, um mit dem wichtigen Teil anzufangen:
Meine eigene ausgiebige Recherche hat ergeben, dass es dazu keine Festlegung gibt!
Jeder Staat, kann demnach weiterhin besteuern was er will. Unternehmensgewinne kann man ja bekanntlich vielfältig definieren und berechnen. Ein Staat, der weiterhin Steueroase bleiben will, wird da also schon Möglichkeiten finden.
Und was Herrn Prof. Laschet angeht: Der ist natürlich kein "richtiger" Professor. Er hatte aber lange Jahre einen Lehrauftrag (nicht an der Aachener Hochschule, sondern an der renommierten Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen (RWTH)) ausgeführt. und weil er das neben seiner aufreibenden und zeitaufwendigen politischen Tätigkeit ehrenamtlich getan hat, haben mein Mann und ich ihm in Würdigung dieses außergewöhnliche Bildungs-Engagements den Titel Professor h.c. verliehen.