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  1. #1876
    Zitat Zitat von dracena Beitrag anzeigen
    Aber im Entwurf der Grünen ist von Kindern ab 14 die Rede.
    In dem Alter halte ich es für durchaus wahrscheinlich, dass man sich der lebenslangen Tragweite einer solchen Entscheidung nicht bewusst ist.
    Darum wird das auch ausführlich erläutert, denn es gibt da eine Menge flankierender und regulierender Maßnahmen.

    "(2) Ein genitalverändernder chirurgischer Eingriff an einem Kind, das das 14. Lebensjahr vollendet hat, ist
    nur mit seiner Einwilligung zulässig.
    In solchen Fällen bedarf es zusätzlich der Einwilligung der sorgeberechtigten
    Person.
    Verweigern die sorgeberechtigten Personen derer Einwilligung, so ersetzt das Familiengericht die Ein-willigung, wenn:
    1. eine Beratung des Kindes stattgefunden hat,
    2. das Kind einwilligungsfähig ist,
    3. der Eingriff dem Wohl des Kindes nicht widerspricht.
    Die Bestellung eines Verfahrensbeistandes ist stets erforderlich."

  2. #1877
    Zitat Zitat von dracena Beitrag anzeigen
    Der Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft hat im letzten Jahr eine Stellungnahme abgegeben.

    Kurz: Die Geschlechtsdysphorie legt sich in den meisten Fällen, wenn sie nicht behandelt wird, die Kinder/Jugendlichen werden dann halt schwul, lesbisch oder bi und leben ohne Operationen und Hormone.
    Der Absatz nach dem Zitat ist ebenfalls sehr deutlich.
    Der AKF wendet sich allerdings gegen eine Forderung von 2015, die dem aktuellen Gesetzentwurf gar nicht mehr entspricht:

    "Aufgrund der dargestellten aktuellen Entwicklungen und Erkenntnislage, kann der AKF daher den Forderungen der Stuttgarter Erklärung, dass unabhängig vom Alter alle Maßnahmen und Eingriffe allein aufgrund des Wunsches der betroffenen Kinder und Jugendlichen ohne Verzögerung umzusetzen und durch Kassenleistungen bezahlt werden sollen, nicht mehr uneingeschränkt folgen. Hier scheint uns eine intensivierte, die Lebenskontexte kritisch abklärende Beratung, ggf. auch Therapie, erforderlich zu sein. Sowohl Jugendliche als auch Erwachsene sollten angeregt werden, vor unumkehrbaren Eingriffen eine zweite Meinung einzuholen. Ethische Fragen sind zu berücksichtigen. Dabei sollten die für das Lebensalter typischen Veränderungs- und Anpassungsdynamiken und psychiatrische Kontexte beachtet werden, um mögliche irreversible Schäden von Kindern und Jugendlichen abzuwenden."

  3. #1878
    Member Avatar von ofra
    Ort: Auf dem Weinberg
    Zitat Zitat von dracena Beitrag anzeigen

    Kurz: Die Geschlechtsdysphorie legt sich in den meisten Fällen, wenn sie nicht behandelt wird, die Kinder/Jugendlichen werden dann halt schwul, lesbisch oder bi und leben ohne Operationen und Hormone.
    Der Absatz nach dem Zitat ist ebenfalls sehr deutlich.
    Nach deiner Quelle leiden also 12 bis 39 % der aufgrund einer Geschlechtsdysphorie untersuchten Kinder und Jugendlichen unter einer persistierenden Transidentität. Das ist eine recht hohe Zahl.
    Der Rest wird schwul, lesbisch oder bisexuell? Gehst du vom Ausgangsgeschlecht aus? Vermutlich.
    Wie kommst du eigentlich darauf, dass es sich bei Menschen mit Geschlechtsdysphorie / fluider Geschlechtsidentität / Transidentität / Transsexualität um verkappte Homo- oder Bisexuelle handelt?
    Geändert von ofra (27-09-2021 um 20:34 Uhr)

  4. #1879
    Member Avatar von ofra
    Ort: Auf dem Weinberg
    Zitat Zitat von Marmelada Beitrag anzeigen
    Darum wird das auch ausführlich erläutert, denn es gibt da eine Menge flankierender und regulierender Maßnahmen.

    "(2) Ein genitalverändernder chirurgischer Eingriff an einem Kind, das das 14. Lebensjahr vollendet hat, ist
    nur mit seiner Einwilligung zulässig.
    In solchen Fällen bedarf es zusätzlich der Einwilligung der sorgeberechtigten
    Person.
    Verweigern die sorgeberechtigten Personen derer Einwilligung, so ersetzt das Familiengericht die Ein-willigung, wenn:
    1. eine Beratung des Kindes stattgefunden hat,
    2. das Kind einwilligungsfähig ist,
    3. der Eingriff dem Wohl des Kindes nicht widerspricht.
    Die Bestellung eines Verfahrensbeistandes ist stets erforderlich."
    Das klingt doch vernünftig. Das Kind ist nicht nur Objekt der Medizin, sondern wird explizit gehört. So sollte es sein. Die juristischen Rahmenbedingungen verhindern "Schnellschüsse".

  5. #1880
    Was ich nicht verstehe ist, wieso werden Punkt 1 bis 3 nur vorausgesetzt, wenn die Eltern ihre Zustimmung verweigern. Wird ansonsten davon ausgegangen, dass die Eltern der Sorgfaltspflicht nachgekommen sind, sodass ihr Kind das doch entscheiden kann und quasi Beraten wurde etc. ?

  6. #1881
    Zitat Zitat von draig Beitrag anzeigen
    Was ich nicht verstehe ist, wieso werden Punkt 1 bis 3 nur vorausgesetzt, wenn die Eltern ihre Zustimmung verweigern. Wird ansonsten davon ausgegangen, dass die Eltern der Sorgfaltspflicht nachgekommen sind, sodass ihr Kind das doch entscheiden kann und quasi Beraten wurde etc. ?
    Ja, das denke ich.

    Das ist doch für die Eltern, die ihr Kind über Jahre begleiten, ein schwieriger Prozess. Die werden doch nicht leichtfertig zustimmen, wenn sie nicht dahinter stehen.
    Vor einigen Seiten habe ich doch z.B. das Video mit den Trans-Kindern und ihren Eltern gepostet. Da wurde doch mehr als deutlich, wie schwierig der Prozess und die Entscheidung für Eltern sind, auch wenn sie hinter ihren Kindern stehen.
    Da wird doch niemand sagen: Och, mach man, wird schon richtig sein. Und selbst wenn Eltern so wurschtig wären, was ich für quasi ausgeschlossen halte, ist doch immer noch eine Ärztin oder ein Arzt da, der für den Eingriff die Verantwortung übernimmt.
    Es müssten schon viele verantwortungslose Menschen auf einem Haufen sein, damit so ein Prozess völlig fahrlässig und unhinterfragt abläuft. Das halte ich für mehr als unwahrscheinlich.

  7. #1882
    Ich komme in Frieden. Auf ewig! Avatar von dracena I.O.F.F. Team
    Ort: Mördergrube
    Zitat Zitat von draig Beitrag anzeigen
    Was ich nicht verstehe ist, wieso werden Punkt 1 bis 3 nur vorausgesetzt, wenn die Eltern ihre Zustimmung verweigern. Wird ansonsten davon ausgegangen, dass die Eltern der Sorgfaltspflicht nachgekommen sind, sodass ihr Kind das doch entscheiden kann und quasi Beraten wurde etc. ?
    Es wird wohl davon ausgegangen, dass die Eltern einwilligen. Tun sie es nicht, kann das Familiengericht das elterliche Sorgerecht in dem Punkt übernehmen und hat die Möglichkeit, die Eltern zu überstimmen.
    Ich finde das schwierig.
    Es wäre ja keineswegs unbedingt ein Zeichen von Gleichgültigkeit oder Verantwortungslosigkeit, wenn Eltern NEIN sagen würden. Es wäre möglicherweise ein Ausdruck von Bedenken, Sorgen und dem Wunsch, dass das eigene Kind nicht so früh eine Entscheidung fürs ganze Leben treffen sollte. Pubertierende Kinder sind nicht immer rational, wie wahrscheinlich jeder aus eigener Erfahrung weiß.
    Ich würde Eltern, die einwilligen, nicht absprechen, nicht das Beste für ihr Kind zu wollen. Das würde ich bei Eltern, die ablehnen, aber auch nicht tun.


    Schweden hat inzwischen die Behandlung von Jugendlichen unter 16 mit Pubertätsblockern und gegengeschlechtlichen Hormonen ganz gestoppt.
    Begründung sind die möglichen Langzeitfolgen und die Ansicht, jemand unter 16 könne die Tragweite des Entschlusses nicht überblicken.
    https://segm.org/sites/default/files...nt_English.pdf
    Nein ist ein vollständiger Satz.

  8. #1883
    Um mal wieder auf das Thema geschlechtergerechte Sprache zurückzukommen:

    Genderstern und andere Versuche, durch grafische Zeichen (und deren Aussprache durch Sprechpause/Kehlkopfverschlusslaut) eine gerechtere Sprache herbeizuführen, werden von der Frauenministerin Lambrecht (SPD) nicht befürwortet, im Gegenteil:

    https://www.spiegel.de/politik/deuts...3-ceb18de159aa

  9. #1884
    Zitat Zitat von Marmelada Beitrag anzeigen

    Es müssten schon viele verantwortungslose Menschen auf einem Haufen sein, damit so ein Prozess völlig fahrlässig und unhinterfragt abläuft. Das halte ich für mehr als unwahrscheinlich.
    Ich halte es leider nicht für so unwahrscheinlich. Es kommt anscheinend gar nicht so selten vor, dass durch eine Anhäufung oder ein Zusammentreffen von Verantwortungslosigkeit, Schlampigkeit, Bequemlichkeit oder einfach Unfähigkeit an entscheidenden Stellen Menschen Schaden zugefügt wird.

    Mir ist da spontan der Missbrauchsfall Lügde eingefallen: Eine Anhäufung von Personen bei diversen Stellen (z.B. zwei verschiedene Jugendämter), die fahrlässig ein Kind in die Obhut eines Pädophilen gegeben haben, der schon aufgrund seiner Wohnsituation das Kind nie bei sich hätte aufnehmen dürfen; Personen, die auf Warnsignale nicht angemessen oder gar nicht reagiert haben, wodurch besagter Pädophile noch andere Kinder mit seinen Kumpels missbrauchen konnte.

  10. #1885
    Ich komme in Frieden. Auf ewig! Avatar von dracena I.O.F.F. Team
    Ort: Mördergrube
    Zitat Zitat von Vitamin_D Beitrag anzeigen
    Um mal wieder auf das Thema geschlechtergerechte Sprache zurückzukommen:

    Genderstern und andere Versuche, durch grafische Zeichen (und deren Aussprache durch Sprechpause/Kehlkopfverschlusslaut) eine gerechtere Sprache herbeizuführen, werden von der Frauenministerin Lambrecht (SPD) nicht befürwortet, im Gegenteil:

    https://www.spiegel.de/politik/deuts...3-ceb18de159aa
    Das wird beispielsweise Autisten und Leuten, die Deutsch als Fremdsprache lernen, entgegenkommen.
    Grundsätzlich begrüße ich ohnehin eine einheitliche Regelung.

    Als Stellungnahme gegen geschlechtergerechte Sprache ist die Empfehlung aus Lambrechts Ressort allerdings nicht zu verstehen. Das Frauenministerium empfiehlt ausdrücklich, das »generische Maskulinum« zu vermeiden, wenn auch eine weibliche Form existiere, wie bei »Kunde« und »Kundin«. Ausgenommen werden nur juristische oder abstrakte Personen wie »Arbeitgeber«. Für zusammengesetzte Wörter wiederum wird ein »pragmatischer Umgang« angeregt.
    Vor allem das mit dem pragmatischen Umgang gefällt mir gut.
    Nein ist ein vollständiger Satz.

  11. #1886
    1st Präsident of the IOFF Avatar von Üfli
    Aus Eigeninteresse, wie passen Autisten da jetzt rein? Wegen möglicher (Ver-)Änderungen?
    Was darf
    Freiheit kosten?

  12. #1887
    Ich komme in Frieden. Auf ewig! Avatar von dracena I.O.F.F. Team
    Ort: Mördergrube
    Zitat Zitat von Üfli Beitrag anzeigen
    Aus Eigeninteresse, wie passen Autisten da jetzt rein? Wegen möglicher (Ver-)Änderungen?
    Bestimmte Autisten (nicht alle, das Autismus-Spektrum ist ja groß) haben öfter Probleme, Sternchen, Binnen-I, Doppelpunkt oder Unterstriche zu verarbeiten und ja, auch mögliche Veränderungen sind für sie nicht immer leicht umzusetzen.
    Die Probleme gelten auch für Blinde/Sehbehinderte bzw deren Sprachausgabesoftware und für kognitiv Eingeschränkte.
    https://www.netz-barrierefrei.de/wor...rierefreiheit/
    https://www.dbsv.org/gendern.html
    https://www.lucia-clara-rocktaeschel...efrei-gendern/
    Da sind dann geschlechtsneutrale Formulierungen oder das ausgeschriebene Maskulinum und Femininum barrierefreier.
    Nein ist ein vollständiger Satz.

  13. #1888
    1st Präsident of the IOFF Avatar von Üfli
    Danke.
    Was darf
    Freiheit kosten?

  14. #1889

  15. #1890
    Zitat Zitat von Vitamin_D Beitrag anzeigen
    Ja, das hatten wir schon. Nur etwas weniger populistisch.

    Cora Stephan gehört auch in die Reihe der PublizistInnen, die aus ihrer Abneigung gegen alles, was nicht hetero ist, keinen Hehl machen.

    https://www.queer.de/detail.php?article_id=36035


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