Dracena, es geht nicht um Zeugenaussagen von Nebenklägern sondern um ein Eröffnungsstatement von deren Vertretern, das die Strafprozessordnung wohl gar nicht vorsieht.
Zeugenaussagen in konkreten Fällen gehören dazu, eine grundsätzliche Aufarbeitung der Geschehnisse hat in Prozessen gegen Einzelne aber nichts zu suchen. Dennoch wird diese von einigen erwartet und dient teilweise auch als Argumentation für derartige Verfahren und wurde teilweise auch bereits praktiziert.
Wir werden erleben, wie es weitergeht.