Das Bundesverfassungsgericht hat im sog. "Brokdorf-Beschluss" u.a. festgelegt:
Vor diesem Hintergrund muss man die berechtigte Frage stellen, ob Scholz diese Grundsatzentscheidung leugnet bzw. aufheben will.[...] Die Versammlungsfreiheit friedfertiger Demonstrationsteilnehmer bleibe auch dann erhalten, wenn mit Ausschreitungen Einzelner oder einer Minderheit zu rechnen ist. Ein Verbot komme erst dann in Betracht, wenn eine Demonstration im Ganzen einen unfriedlichen Verlauf nimmt oder der Veranstalter einen solchen Verlauf anstrebt oder billigt; auch hier seien jedoch seitens der Behörden zunächst alle Mittel auszuschöpfen, die den friedlichen Demonstranten eine Grundrechtsverwirklichung ermöglichen. [...]
https://de.wikipedia.org/wiki/Brokdo...ger_Teilnehmer
Denn das Scholz'sche "Kapern" betrifft ja per definitionem ziemlich eindeutig Einzelne bzw. eine Minderheit.
Geändert von ManOfTomorrow (15-09-2022 um 11:15 Uhr)
We're too young until we're too old - We're all lost on the yellow brick road - We climb the ladder but the ladder just grows - We're born, we work, we die, it's spiritual
(Kenny Chesney - "Rich And Miserable")
"Man selbst ist ja leider perfekt. Der Einzige, der sich benehmen kann. Und sonderbarerweise ärgert genau das die anderen..."(Mikael Niemi)
Was für Scholz wohl offensichtlich Stein des Anstoßes ist, sind ja die Demonstrationen, die sich lautstark auch gegen seine Politik richten, wenn er z.B. gerade bei einem Bürgerdialog spricht.
Und wenn er diese Demonstranten mit Extremisten, Querdenkern und Verfassungsfeinden gleichsetzt, ist das einfach nur eine Frechheit. Er diffamiert und droht wie ein Despot.
Wenn er weiterhin nur reagiert und nicht führt, wenn die massiven Kostensteigerungen bei den Energiepreisen nicht aufgehalten werden und er meint, das könne man doch alles mit Einmalzahlungen ausgleichen, gern auch von den Arbeitgebern, dann wird er sich noch wundern, wie viel Gegenwind ihm vom Volk noch entgegenschlagen wird.
Geändert von golfern (15-09-2022 um 11:25 Uhr)
Eigentlich habe ich Dir zu einem Beitrag von Dir, in dem Du scheinbar etwas glaubst und daraus etwas ableitest, eine konkrete Frage gestellt. Warum Du daraus, statt einem Beleg mit Quelle oder einer Antwort, ein "Ihr meint also" bastelst, dazu hätte ich jetzt wiederum eine Vermutung und Meinung, aber nein, ich meinte nicht, ich fragte nach.
Was darf
Freiheit kosten?
"Man selbst ist ja leider perfekt. Der Einzige, der sich benehmen kann. Und sonderbarerweise ärgert genau das die anderen..."(Mikael Niemi)
Wer hier trollt bist du.
https://de.wikipedia.org/wiki/Grundr...gesetz%20(GG).
In der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland hat das Bundesverfassungsgericht noch nie die Grundrechtsverwirkung ausgesprochen, obwohl solche Anträge gestellt wurden.Aber troll ruhig weiter....Kritik an der Verwirkungsklausel
Artikel 18 GG liegt der eigentümliche Gedanke der Verfassungsstörung durch legalen Gebrauch der Freiheit zugrunde: Grundrechte werden zu Waffen im „Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“. Mithilfe einer Verwirkungsklausel lässt sich der „an sich“ legale Gebrauch der Freiheit in einen funktionswidrigen Missbrauch uminterpretieren: Was zunächst legal ist, wird unter Berufung auf den Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Nachhinein für illegitim erklärt.[7]
Dem herkömmlichen Verständnis des demokratischen Verfassungsstaates ist solch ein Verwirkungsdenken fremd; die Verfassung der USA zum Beispiel kennt keine dem Grundgesetz entsprechende Klausel. Politische Betätigung, die den Schutz der Grundrechte genießt, ist legal und bleibt das normalerweise auch – selbst wenn Extremisten und Radikale, welcher Couleur auch immer, als Grundrechtssubjekte handeln. Art. 18 GG statuiert dagegen eine Verfassungstreuepflicht für jedermann. Damit bekommen Staatsorgane die Macht in die Hand, zwischen dem „richtigen“, verantwortungsbewussten, staatstragenden Gebrauch der Grundrechte und ihrem „falschen“, unverantwortlichen, staatsgefährdenden Missbrauch zu unterscheiden. Aus Sicht der Bürgerrechte ist es daher als positiv zu bewerten, dass das Verfassungsgericht bislang noch keine einzige Grundrechteverwirkung ausgesprochen hat.[8]
Dass Scholz Äußerung nicht für einen Aufschrei sorgt, zeigt letztlich, wie wenig den meisten wohl unser Grundgesetz noch wert ist.