Gerade die Tagesschau gesehen.
Eine Korrespondentin bestätigt nochmal, dass "genesen" eben keine Ausnahmegenehmigung nach Bundesrecht begründet.
Der erste Fehler liege ihrem Vernehmen nach zunächst bei Tennis Australia, die die Ausnahmegenehmigung auf Basis seines vermeintlich Status "genesen" ausstellten, ohne sich mit der staatlichen Einwanderungsbehörde abzustimmen.
Kurzum, er kann sich aus meiner Sicht dann auch jedes weitere Rechtsmittel sparen.
Ich habe aber auch hier gelesen, dass einige wenige Spieler zugelassen sind mit einer solchen (?) Ausnahmegenehmigung. Vielleicht kann das nochmal jemand erhellen.