ich sehe momentan keinen weg der konsensfindung zwischen den politischen lagern. aber das ist für mich auch nicht das wesentliche. worauf ich in erster linie hinweisen wollte ist dass die gängige asylpraxis in teilen ein rechtsbruch ist und das änderungen eben durchaus konform mit dem rechtsstaat sind, vielmehr auch erst änderungen wieder die rechtsstaatlichkeit herstellen.
das ist nun off-topic und hat mit gewalt in der gesellschaft und auch dem konkreten fall aus aschaffenburg nichts zu tun. die entscheidende frage beim asyl ist das aufenthaltsrecht und dessen vollzug vor den herausforderungen einerseits einer komplexen rechtslage durch nationales und europäisches recht von schengen und dublin sowie den rechtsprechungen des europäischen gerichtshofs andererseits auch dem humanitären willen hauptsächlich des politisch linken lagers bleiberecht zu erzwingen.
in der komplexität der rechtslage und in den unterschiedlichen politischen vorstellungen zum asyl liegt denn auch aus meiner sicht das zentrale problemfeld, welches der glaubwürdigkeit und handlungsfähigkeit des rechtsstaats schadet.
anstatt sich mit dieser zentralen frage zu befassen werden in der öffentlichen debatte nebenkriegsschauplätze eröffnet, wie wir es jetzt auch am fall von aschaffenburg sehen können. eine typische nebelkerze ist die debatte um abschiebung straffälliger asylbewerber. mal abgesehen davon, dass abschiebung keine passende antwort auf kriminelles verhalten ist geht diese debatte an dem eigentlichen kern der problematik vorbei.
entscheidend sind vielmehr klare regeln im aufenthaltsrecht und ihre verlässliche umsetzung. dies zuerst innerhalb der europäischen gemeinschaft mittels gemeinsamer sicherung der europäischen aussengrenzen und einer europäischen asylpolitik. erst wenn die europäische gemeinschaft keine funktionierende lösung findet, muss eine nationale lösung getroffen werden.
desweiteren ist eine klare unterscheidung zwischen asyl aufgrund politischer verfolgung und anderen formen der zuwanderung aus sozialen und ökonomischen gründen notwendig. die motivation der zuwanderung ist eine andere, und daraus ergibt sich zwangsläufig eine andere politische und rechtliche behandlung.
das recht auf asyl in deutschland gild uneingeschränkt und wird durch keine quantitativen bestimmungen wie obergrenzen begrenzt. um dies auch weiter zu führen, muss das asylrecht glaubwürdig umgesetzt werden. dabei sollte der rechtsstaat durchaus bis an die grenzen des rechtlich möglichen und zulässigen gehen, wenn es darum geht, dysfunktionale umsetzungen zu vermeiden und vor allem um den missbrauch des asylrechts durch systematische umgehungslösungen (wie die planmäßige entsorgung der eigenen ausweisdokumente um eine abschiebung zu entgehen oder die nutzung des kirchenasyls um durch fristüberschreitung duldung zu erzwingen) zu verhindern.
das sind wie bereits gesagt aber ganz grundsätzliche fragestellungen, die man nicht aus tagespolitischen anlass unter dem eindruck des mordfalls in aschaffenburg diskutiert.