Die Verbraucherzentrale Baden-Würtemberg hat gegen Lidl und Penny geklagt, wegen der Rabatte bei Nutzung der Apps. Sie sehen einen evtl Verstoß gegen die Preisangabenverordnung.
Zusammengefasst:
Wenn sich die Werbung an alle Kunden richtet, mit Preisen geworben wird, müssen diese für alle Kunden gelten, also auch den normalen Supermarktkunden ohne App. Man erhalte gerade viele Beschwerden von Verbrauchern, die mangelnde Preistransparenz anprangern.
Gegen Netto und Rewe bereite man auch Schritte vor.
https://www.tagesschau.de/wirtschaft...l-app-100.html