Bilder oder Videos von besonders emotionalen Momenten, in denen der Fotografierte/Gefilmte seine Gefühle nicht unter Kontrolle hat, sollten nur mit dessen Zustimmung gemacht und vor allem nur mit seiner Zustimmung veröffentlicht werden. Es ist ja auch ein Unterschied, ob solche Bilder/Videos in der privaten, vertraulichen Umgebung bleiben oder in der Verwandtschaft herumgezeigt werden (unangenehm) oder gar an die gesamte Weltöffentlichkeit preisgegeben werden. Einschließlich Prominenzfaktor, der dazu führt, dass sie weit häufiger gesehen werden als Bilder von Lieschen Müller.
Selbstverständlich sollte auch jeder Erwachsene darüber selbst entscheiden können, welche Bilder von ihm in der Öffentlichkeit erscheinen. Meines Erachtens gilt das auch, mit einer gewissen Einschränkung bei Persönlichkeiten, die prominent und "Personen der Zeitgeschichte" sind. Ein Kind allerdings kann darüber nicht entscheiden, es kann die Tragweite solcher Entscheidungen ja noch gar nicht erfassen. Deshalb gebietet es m.E. die Fürsorgepflicht der Eltern, das Kind vor öffentlicher Bloßstellung seiner Gefühle zu schützen.
Schlimm genug, wenn das in den USA nicht "so eng gesehen" wird und Du das offenbar auch über Dich ergehen lassen musstest. Angenehm ist es Dir ja offenbar auch nicht (gewesen). Und genau davor sollte man Kinder schützen, finde ich.
Vor allem: Was ist der Zweck, der solche Zurschaustellung privatester Dinge und Gefühle rechtfertigen könnte? Ich sehe keinen.
Absolut.